Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung lehnt das vom Bundesrat geforderte
Verbot komplexer und riskanter Finanzprodukte ab. Solche Verbote würden
den Zugang zu Finanzprodukten beschränken, heißt es in der als
Unterrichtung (17/10252)
vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht (17/10040).
„Wenn ein
Missstand vorliegt, kann die Bundesanstalt bereits nach
geltendem Recht ein Verbot aussprechen“, begründet die Bundesregierung
ihre Haltung. Auch die Schaffung einer nichtstaatlichen Organisation,
die als „Finanzmarktwächter“ fungieren soll, wird abgelehnt.
Pressemeldung Deutscher Bundestag, hib Nr. 347, 23. Juli 2012,
Dienstag, 24. Juli 2012
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...