Augen auf bei Unfallhaftung und Radwegnutzung - ADAC: Pedelec oder E-Bike – nur gut informiert aufs Rad
Eigentlich ist es nur ein Fahrrad mit Elektromotor, aber die Tücke liegt
im Detail: Mal dürfen Radwege damit gar nicht genutzt werden, mal ist
es nicht sicher, ob die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall greift.
Auch unterschiedliche Bezeichnungen von Anbieten erschweren die
Einordnung. Wer den Fahrspaß bei einem Rad mit Motorunterstützung nutzen
will, sollte laut ADAC folgendes beachten:
Pedelecs mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit:
Radwege dürfen genutzt werden, eine Helmpflicht besteht nicht. Der ADAC
empfiehlt aber, einen Fahrradhelm zu tragen. Problematisch kann es beim
selbstverschuldeten Unfall werden: Verfügt das 250-Watt-Pedelec über
eine Anfahrhilfe, handelt es sich streng genommen um ein Kraftfahrzeug.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn sich der
Versicherungsschutz auch hierauf erstreckt. Dies sollte vor dem Kauf mit
der Versicherung geklärt werden - Pedelecs bis 25 km/h sollten explizit
eingeschlossen sein.
Bei schnellen Pedelecs mit Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h
ist das Fahren auf Radwegen nicht erlaubt. Sie dürfen nur auf der
Straße gefahren werden. Auch Kindersitze und -anhänger sind nicht
gestattet. Sie sind Kleinkrafträder, d.h. ohne Führerschein (mindestens
Klasse M), Versicherungskennzeichen und geeignetem Helm darf gar nicht
erst losgefahren werden. Da ein Motorradhelm mangels Belüftung für die
Praxis ungeeignet ist, sind die Hersteller gefragt, spezielle Helme für
diese Pedelecs zu entwickeln.
Die E-Bikes werden je nach Höchstgeschwindigkeit (20,
25 oder 45 km/h) als Leichtmofa, Mofa oder Kleinkraftrad eingestuft. Sie
fahren über einen Gas-Dreh-Griff, ohne dass gleichzeitig in Pedale
getreten werden müsste. Während bis 25 km/h die Mofa-Prüfbescheinigung
reicht, braucht man beim E-Bike bis 45 km/h einen Klasse M-Führerschein.
Das Tragen eines Motorradhelmes ist ab 25 km/h vorgeschrieben. Alle
E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen.
Der ADAC empfiehlt, Pedelecs generell erst ab 15 Jahren zu nutzen und
immer einen Helm zu tragen. Pedelecs ohne Versicherungskennzeichen
sollten von einer privaten Haftpflichtversicherung erfasst sein. Der
Gesetzgeber sollte die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags endlich
umsetzen und klarstellen, dass alle Pedelecs bis 25 km/h Fahrräder sind
und schnellere Pedelecs Kleinkrafträder. Technische Details und Tests zu
Pedelecs gibt es unter www.adac.de.
Pressemitteilung ADAC
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