Schlechter Beratung folgen in der Regel ungünstige Verträge
Die Stiftung Warentest hat die Beratungsqualität von Bausparkassen
getestet und dabei viele Mängel festgestellt. "Das entspricht der
Realität", bestätigt Andrea Heyer Finanzexpertin der Verbraucherzentrale
Sachsen. "In unserer Beratungspraxis kommen immer wieder Fälle von
schlechter und auch Falschberatung ans Licht." Die Verbraucherzentrale
Sachsen empfiehlt deshalb, Bausparverträge auf ihren Sinn und ihren
wirtschaftlichen Nutzen überprüfen zu lassen.
Aus welchem Grund ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 108.000 €
für einen 84-Jährigen bedarfsgerecht sein soll, bleibt beispielsweise
das Geheimnis des Vertreters, der
diesen Vertrag für die Bausparkasse
Wüstenrot verkauft hat.
Unabhängig von einer einzelnen Bausparkasse sind niedrig verzinste
Bausparverträge mit hohen Bausparsummen für betagte Senioren, teure
Bausparsofortfinanzierungen oder unspezifische
Wohn-Riester-Bausparverträge für junge Leute generell typische Fälle,
die stark nach Falschberatung riechen. Die Betroffenen merken dies
jedoch häufig nicht, weil sie in der Regel Laien auf diesem Gebiet sind
und dem Vertreter ihr Vertrauen geschenkt haben.
So sehen sie zunächst
auch keinen Anlass, die Verträge überprüfen zu lassen. "Viele Betroffene
oder deren Angehörige kommen erst zu uns, wenn finanzielle
Schwierigkeiten aufgetreten sind", sagt Heyer. Solche bestehen zum
Beispiel darin, dass der Senior zum Pflegefall geworden ist und Geld für
die Pflege benötigt wird oder junge Leute kein Geld mehr haben, um die
Spar-und/oder Kreditraten aufzubringen.
"Besser ist es, einmal seine Bausparverträge ohne Not und
anbieterunabhängig überprüfen zu lassen", empfiehlt Heyer. Im Ergebnis
kann der Vertrag möglicherweise optimiert werden. Auch eine Kündigung
kann unter Umständen die beste Lösung sein. "Ein unsinniger Vertrag wird
nicht allein durch die Laufzeit besser", sagt Heyer. Sind dem
Verbraucher durch Falschberatung finanzielle Verluste entstanden, kommt
die Geltendmachung von Schadenersatz in Betracht.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen
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