ADAC: Nachbesserungen bei Bußgeldvollstreckung nötig
Seit Oktober 2010 können Knöllchen aus dem Ausland auch in Deutschland
vollstreckt werden. Besonders konsequent machen, nach Informationen des
ADAC, die Niederlande von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wer in Holland zu
schnell unterwegs ist oder beim Telefonieren im Auto erwischt wird und
trotz zweier Mahnungen nicht bezahlt, wird vom deutschen Bundesamt für
Justiz zur Kasse gebeten.
In den Niederlanden können Verkehrsverstöße schnell sehr teuer werden,
denn die Bußgelder
sind hier deutlich höher als in Deutschland. Wer
beispielsweise innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro
rechnen. Telefonieren am Steuer kostet sogar 220 Euro. Wird der Betrag
nach zwei Mahnungen nicht bezahlt, kommen noch einmal 50 Prozent an
Aufschlägen und Verwaltungsgebühren hinzu. Punkte oder Fahrverbote gibt
es in Deutschland jedoch für im Ausland begangene Verstöße nicht.
Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist
aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in
Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro
(inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische
Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in
der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt
werden.
Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch
immer einige Nachbesserungen. Denn während niederländische Behörden
Bußgeldbescheide in der Regel in Deutscher Sprache verfassen, ist dies
in der überwiegenden Anzahl der weiteren EU-Mitgliedsstaaten noch nicht
der Fall. Daher muss sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in
der Sprache des Empfängers verfasst werden. Nur so ist gewährleistet,
dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall
von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form-
und fristgerecht Gebrauch machen können.
Pressemitteilung ADAC
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