Der ADAC meldet, dass Autofahrern Schadenersatz zusteht, wenn betroffene Straßen, bei denen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird dadurch dem Fahrzeug Schaden entsteht. Das
habe das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 unterwegs; mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe verursachte dann den Schaden.
Durch die Dunkelheit konnte der Fahrer das Schlagloch nicht erkennen oder ihm ausweichen. Der Zustand der Fahrbahn sei der Autobahmeisterei bekannt gewesen, dennoch wurde nicht genug
getan, um die Verkehrssicherheit der Autobahn zu gewährleiste. Es hätte ein Warnschild geben müssen , mit dem auf die "Unebene Fahrbahn" hingewiesen worden wäre, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Quelle und ganze Meldung: ADAC Schlaglöcher
Dienstag, 27. November 2012
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...