Ob Waschmaschine, Fernseher oder Handy - mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird es laut dem Umweltbundesamt ab dem 24. Juli einfacher, Altgeräte umweltschonend zu entsorgen. Demnach nimmt auch der Handel unter gewissen Voraussetzungen alte Geräte zurück – kostenlos.
Das Umweltbundesamt erklärt dazu:
"Bisher konnten Altgeräte flächendeckend nur bei den Kommunen entsorgt
werden. Ab dem 24. Juli 2016 ist das auch in großen Geschäften – mit
einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern –
möglich. Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät
kostenlos abgeben.
Wenn der Kunde bereits beim Kauf eines Geräts
mitteilt, bei der Auslieferung des Neugerätes nach Hause das alte Gerät
zurückzugeben, ist die Rückgabe ebenfalls kostenlos. Kleine Geräte mit
einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimetern, zum Beispiel Handys oder
Radiowecker, können Sie in den großen Geschäften auch ohne Neukauf
kostenlos und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Dabei ist es egal, wo
die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden – einen Kassenzettel oder
ähnliches müssen Sie also nicht vorlegen.
Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell auch für den Versandhandel, in
dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die
gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte
einfach an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der
Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Spätestens ab dem
24. Juli 2016 muss die Abgabe von Altgeräten bei jedem verpflichteten
Händler möglich sein. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Ihr Händler
Altgeräte zurücknimmt, fragen Sie nach – es ist ihr gutes Recht."
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