Ausschuss für Gesundheit (Anhörung) - 25.06.2012 Berlin: (hib/MPI)
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
dringt auf Änderungen bei der geplanten staatlichen Förderung einer
Pflegezusatzvorsorge. Grundsätzlich begrüßte PKV-Verbandsdirektor Volker
Leienbach den „Pflege-Bahr“ am Montag in einer Anhörung des
Gesundheitsausschusses allerdings als „Schritt in die richtige
Richtung“.
Dagegen lehnten Gewerkschaften, Sozialverbände und
Verbraucherschützer die Pläne der Koalition zur Änderung des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/9369)
„zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“ (PNG) strikt ab. Die
Pflege-Reform steht am Freitag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des
Bundestages. Sie soll Anfang 2013 in Kraft treten.
Leienbach
forderte in der Anhörung die Einführung eines „Pflegepools“, um die
finanziellen Risiken auszugleichen, die Versicherungsunternehmen mit dem
Angebot geförderter Pflegezusatzversicherungen haben könnten.
Hintergrund ist, dass nach dem Willen der Koalitionsfraktionen
Versicherungsunternehmen beim „Pflege-Bahr“ keinen Antragsteller
aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen (so genannter
Kontrahierungszwang). Leienbach zeigte sich überzeugt davon, dass mit
einem „Pflegepool“ für „Hochrisikofälle“ möglichst viele Unternehmen
dazu bewegt werden könnten, Angebote zur geförderten
Pflegezusatzvorsorge zu machen.
Zugleich nannte Leienbach den
vorgesehenen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 60 Euro als „Minimum
dafür, dass die Versicherung überhaupt angeboten werden kann“. Er sei
gerade ausreichend, um den geförderten Tarif auch für solche Personen
attraktiv erscheinen zu lassen, die gesund und deshalb für den Abschluss
aufgrund des Kontrahierungszwangs nicht angewiesen sind“, heißt es dazu
in der PKV-Stellungnahme. Leienbach sagte, eine künftige Dynamisierung
der Zulage sei „unbedingt notwendig“. Das Vorstandsmitglied der
Deutschen Aktuarvereinigung, Heinz-Werner Richter, sagte in der
Anhörung, die Rahmenbedingungen seien so ausgestaltet, dass die
Versicherungswirtschaft „attraktive Produkte“ zur geförderten
Pflegezusatzvorsorge werde anbieten können.
Der „Pflege-Bahr“
sieht vor, vom kommenden Jahr an Anreize für mehr Eigenvorsorge zu
geben, da die soziale Pflegeversicherung lediglich einen Teilkaskoschutz
bietet. Wer privat für den Pflegefall mit einer
Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, soll nach dem Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen vom Bund eine Zulage von fünf Euro pro Monat
erhalten. Es müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt
werden. Zudem muss der Versicherungsvertrag vorsehen, dass im Pflegefall
in der höchsten Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat
ausgezahlt werden. Männer und Frauen sollen dieselben
Versicherungsbedingungen erhalten (Unisex-Tarife).
Marco Frank
vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelte, mit dem „Pflege-Bahr“
werde das „Solidarsystem mit den Füßen getreten“. Insbesondere
Geringverdiener würden mit einer Förderung von fünf Euro pro Monat
„nicht in die Lage versetzt, sich eine private Pflegevorsorge zu
leisten“. Der Vorstand des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV), Gernot Kiefer, bemängelte, das Vorhaben der
Koalition nehme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Menschen
„überhaupt keine Rücksicht“. Zudem sei zu erwarten, dass relativ wenige
Menschen die neuen Versicherungspolicen attraktiv finden werden. Für die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fügte Herbert
Weisbrod-Frey hinzu, „nur wenige werden sich das leisten können“.
Der
Bund der Versicherten (BdV) äußerte in der Anhörung die Befürchtung,
„dass die durch das Zulagensystem entstehenden zusätzlichen
Verwaltungskosten die Zulagen vollständig“ verbraucht würden. Auch der
von der PKV angeregte „Pflegepool“ koste zusätzlich Geld, das in die
Tarife eingerechnet werden müsse.
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 313, 25. Juni 2012,
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