Auch bei Schrittgeschwindigkeit im Auto bleiben - ADAC: Aus dem Fenster lehnen kann Versicherungsschutz kosten
Die Fußball-Europameisterschaft ist in vollem Gange und die Autokorsos
schlängeln sich seit letztem Wochenende wieder durch die deutschen Großstädte.
Dabei kam es am Samstag zu mehreren Unfällen mit Verletzten. Der ADAC weist
nochmals darauf hin, dass auch im Autokorso bei Schrittgeschwindigkeit unbedingt
die Verkehrsregeln eingehalten werden müssen. Rote Ampeln überfahren oder
Alkohol am Steuer sind auch in Feierlaune tabu.
Wer sich aus Fenstern
oder Schiebedach lehnt, um große Fahnen besser schwingen zu können oder sich gar
auf die Motorhaube setzt, gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern
im Falle eines Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. In solchen Fällen kann
ein Mitverschulden an den eigenen Verletzungen angenommen werden, was die
Leistung der Versicherung mindern würde. Zur eigenen Sicherheit rät der ADAC,
auch bei Schrittgeschwindigkeit im Autokorso besser angeschnallt zu bleiben. Bei
einem Unfall während des Autokorsos haftet die Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers. So haben auch Mitinsassen im Fahrzeug gegebenenfalls
Ansprüche gegen die Versicherung.
Streng genommen sind Autokorsos
eigentlich gar nicht erlaubt. Laut StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von
Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die
Polizei drückt während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu.
Auch im Autokorso bei Schrittgeschwindigkeit müssen die Verkehrsregeln
unbedingt eingehalten werden. Rote Ampeln überfahren oder Alkohol am Steuer sind
auch in Feierlaune tabu.
Pressemitteilung ADAC
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