Wie die Verbraucherzentrale Berlin meldet, können Menschen ohne Krankenversicherung aufatmen. Denn wer sich bis zum 31.12.2013 anmeldet, dem werden die Schulden aus der versicherungslosen Zeit erlassen. Auch bereits Versicherte profitieren von den neuen Regelungen. Denn durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht (in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.04.2007 und in der privaten Krankenversicherung zum 01.01.2009) haben viele Menschen die Chance erhalten, in eine Krankenversicherung zurückzukehren.
Allerdings mussten sie, wenn sie sich verspätet angemeldet hatten, neben den laufenden Beiträgen auch Rückstände aus der versicherungslosen Zeit begleichen. Dies führte dazu, dass der Schuldenberg für die versicherungslose Zeit wuchs und Nichtversicherte
angesichts der zu erwartenden Nachzahlungen vor der Rückkehr in die Krankenversicherung zurückschreckten.
Auch für Privat-Krankenversicherte hat sich einiges geändert. So werden ihnen für die versicherungslose Zeit der Rückstand aus dem Prämienzuschlag erlassen. Dies gelte auch für bislang Nichtversicherte, die bis zum 31.12.2013 den Weg in die PKV finden. Wer Beitragsrückstände hat oder seine laufenden Beiträge nicht zahlen kann, kann auch hoffen. Es wird nämlich ein "Notlagentarif" eingeführt, der eingeschränkte Leistungen vorsieht - allerdings finanziell wesentlich günstiger sein soll als reguläre Tarife. Quelle und ganze Mitteilung mit weiteren, wichtigen Details: vz Berlin
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