Der
Deutsche Lebertag findet am 20. November bundesweit statt und steht
dieses Jahr unter dem Motto „An die Leber denken“.
Aus diesem Anlass macht die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass ein regelmäßiger hoher
Alkoholkonsum für die Lebergesundheit ein großes Risiko darstellt.
Schätzungen zufolge sind etwa drei Millionen Menschen in Deutschland von einer alkoholbedingten
Lebererkrankung betroffen. 80 Prozent von ihnen sind Männer. Frauen sind
zwar seltener betroffen, aber im Vergleich zu Männern doppelt so
anfällig: Bei ihnen führen bereits geringere Konsummengen zu
alkoholbedingten Leberschäden.
Dr. med. Heidrun Thaiss
Leiterin der BZgA erläutert:
„Alkoholmissbrauch ist in Deutschland eine
der häufigsten Ursachen für die Entwicklung einer Lebererkrankung, von
der Fettleber bis hin zur Leberzirrhose. Für die Lebergesundheit ist
eine Orientierung an den Empfehlungen zum risikoarmen Alkoholkonsum
wichtig.
So sollte bei regelmäßigem Konsum an mindestens zwei Tagen pro
Woche ganz auf Alkohol verzichtet werden. Darüber hinaus ist eine
wiederkehrende Kontrolle der Leberwerte durch den Hausarzt ratsam.“
Die
Empfehlungen zum risikoarmen Umgang mit Alkohol für Erwachsene ohne
Vorerkrankungen lauten: für Männer nicht mehr als 24 Gramm Reinalkohol
pro Tag, d.h. zwei Gläser Bier oder ein Viertelliter Wein, für Frauen
nicht mehr als 12 Gramm reinen Alkohol pro Tag, also ein Glas Bier oder
ein Achtelliter Wein.
Zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein,
damit es nicht zu einer Gewöhnung und einer Abhängigkeit kommt.
Von
einem erhöhten Risiko für eine Lebererkrankung ist ab einem Konsum von
täglich 40 Gramm Reinalkohol bei Männern und 20 Gramm Reinalkohol bei
Frauen auszugehen.
Beim Alkohol im Limit bleiben - die BZgA hilft dabei
Die BZgA unterstützt im Rahmen der „Alkohol? Kenn dein
Limit.“-Präventionskampagnen mit einem Online-Selbsttest bei der
Risiko-Einschätzung des eigenen Alkoholkonsums und begleitet bei der
Konsumreduzierung:
Eine
telefonische Beratung zur Suchtvorbeugung - anonym und persönlich -
stellt die BZgA unter der Rufnummer 0221 - 89 20 31 bereit. Montag bis
Donnerstag von 10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag von 10:00 bis
18:00 Uhr (zu den Kosten für Gespräche in das Kölner Ortsnetz).
Montag, 20. November 2017
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