Die Sparkasse Nürnberg hat im Jahr 2019 mehr als 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt; aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern erfolgte ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich.
Daher hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage gegen die Sparkasse eingereicht. Ziel hierbei ist es zu klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.*
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun darüber informiert, dass es eine entsprechende Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen die Sparkasse Nürnberg im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht hat.
Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden. Quelle mit weiteren Details:
Pressemitteilung Bundesamt für Justiz / Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg öffentlich bekannt gemacht
* Quelle mit weiteren Hintergrundinfos: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. / Klage gegen Sparkasse Nürnberg: Prämiensparer können sich jetzt anmelden
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