WSI-Tarifarchiv: Regionale Unterschiede bis zu 388 € im Monat
Die tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen fallen je nach
Branche und Ausbildungsjahr sehr unterschiedlich aus. Sie variieren von
332 Euro im privaten Verkehrsgewerbe Thüringen im 1. Ausbildungsjahr bis
zu 1.379 Euro im Bauhauptgewerbe West im 4. Ausbildungsjahr. Dies geht
aus einer Auswertung von Tarifverträgen in ausgewählten
Wirtschaftszweigen und Tarifbereichen hervor, die das Tarifarchiv des
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der
Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf vorgelegt hat. Im vergangenen Jahr
stiegen
die Ausbildungsvergütungen überwiegend zwischen gut einem
Prozent (öffentlicher Dienst) und gut 12 Prozent (Holz u. Kunststoff
verarbeitende Industrie Sachsen). In einigen Tarifbereichen wurden keine
Steigerungen vereinbart.
Innerhalb der Branchen gibt es zum Teil bundesweit
einheitliche Ausbildungsvergütungen, es bestehen aber auch beträchtliche
regionale Unterschiede (Stand: 1.5.2012). "Die aktuellen
Ausbildungsvergütungen zeigen ähnliche Differenzierungen wie die
Tariflöhne und -gehälter", sagt WSI-Tarifexperte Dr. Reinhard Bispinck.
"Neben bundeseinheitlichen Tarifverträgen gibt es solche mit starken
regionalen Unterschieden, häufig verbunden mit einem West-Ost-, aber
auch mit einem Süd-Nord-Gefälle".
Legt man das 3. Ausbildungsjahr zugrunde, reichen die
regionalen Differenzen bei den Vergütungen je nach Wirtschaftszweig von
78 bis zu 388 € im Monat:
Geringe Unterschiede
In der Metall- und Elektroindustrie fallen die
regionalen Unterschiede mit bis zu 78 € relativ gering aus: Die
tariflichen Ausbildungsvergütungen reichen von 884 € in
Nordrhein-Westfalen bis zu 962 € in Baden-Württemberg.
In der chemischen Industrie sind die Abstände mit bis zu 81 €
geringfügig größer: Im Osten beträgt die Ausbildungsvergütung 855 €, im
Westen reicht sie von 853 € in Schleswig-Holstein bis zu 934 € im
Bezirk Nordrhein.
Mittlere Unterschiede
In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in
Berlin/Brandenburg erhalten die Auszubildenden 690 €, in
Baden-Württemberg dagegen 851 €.
Im Einzelhandel liegt die maximale Spanne bei 176 €: In
Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Vergütung 692 €, in Hamburg dagegen
868 €.
Große Unterschiede
In der Gebäudereinigung variieren die
Ausbildungsvergütungen bei den gewerblichen Auszubildenden zwischen 650 €
im Osten und 820 € im Westen.
In der Textilindustrie reichen die Vergütungen von 700 € im Osten bis zu 910 € in Hessen (ab 18 J.)
Im Groß- und Außenhandel werden in Mecklenburg-Vorpommern 702 € gezahlt, in Hessen dagegen 932 €.
Im Hotel- und Gaststättengewerbe sind die Abstände ähnlich: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 520 €, in Bayern dagegen 789 €.
Im privaten Transport- und Verkehrsgewerbe bekommen die
(gewerblichen) Auszubildenden in Thüringen 442 €, die (kaufmännischen)
Auszubildenden in Hamburg haben Anspruch auf 830 €.
West/Ost
In manchen Tarifbereichen gibt es im Wesentlichen eine
Differenzierung zwischen West und Ost, so z.B. im Bauhauptgewerbe. Die
gewerblichen Auszubildenden erhalten im Westen 1.227 €, im Osten 950 €.
Für Hamburg und Berlin gibt es Sonderregelungen.
Einheitliche Vergütung
Bundesweit einheitliche tarifliche
Ausbildungsvergütungen gibt es u.a. bei Banken (905 €) und
Versicherungen (952 €), in der Druckindustrie (956 €), in der
Papierverarbeitung (887 €) sowie bei der Deutschen Bahn (826 €), der
Deutschen Post (867 €), der Deutschen Telekom (800/840 € je nach
Ausbildungsberuf) und im öffentlichen Dienst (Bund, Gemeinden: 849 €,
Länder: 835 €).
Das WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung bietet zu
den Ausbildungsvergütungen einen Online-Service an: Für 26
Wirtschaftszweige und Tarifbereiche können die tariflichen
Ausbildungsvergütungen gegliedert nach Ausbildungsjahren abgerufen
werden. Dabei werden auch die Unterschiede nach Bundesländern und
Regionen sowie zwischen gewerblichen und kaufmännischen Auszubildenden
aufgezeigt. Der Service ist kostenlos, die Daten werden ständig
aktualisiert.
Weitere Informationen:
Tarifvertrag.de/Ausbildungsvergütung
Pressemitteilung Hans Böckler Stiftung vom 24.04.2012
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