Laut eines gestern veröffentlichten Qualitätsberichtes zur Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten gibt es Vortschritte in der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie auch im Umgang mit Demenzerkrankten. Allerdings gibt es noch so einige Schwachpunkte: z.B. bei der Versorgung von Druckgeschwüren und der Schmerzbehandlung.
Hier nun die gemeinsame Pressemitteilung des Medizinische Dienstes und des GKV-Spitzenverbandes:
Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten
Pflegediensten hat sich verbessert. Das zeigt der dritte
Pflege-Qualitätsbericht, den der Medizinische Dienst des
GKV-Spitzenverbandes (MDS) und der GKV-Spitzenverband am 24. April in
Berlin vorstellten. Vor allem bei der Ernährung und
Flüssigkeitsversorgung sowie im Umgang mit Menschen mit Demenz gab es
Fortschritte im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2007. Bei anderen
Pflegeproblemen – etwa, wenn es darum geht, ein Druckgeschwür zu
vermeiden – offenbaren sich jedoch noch Schwächen.
Ein weiteres
wichtiges Ergebnis: Einrichtungen, die die Prozessstandards guter Pflege
erfüllen, erreichen auch bessere Ergebnisse in der Versorgungsqualität.
„Die gute Nachricht ist, dass sich
die Qualität der Pflege positiv weiterentwickelt hat. Die
Pflegebedürftigen werden heute besser versorgt als noch vor einigen
Jahren. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun. Die Tatsache, dass es
insgesamt besser geworden ist, heißt nicht, dass es überall gut ist“, so
Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzen-verbandes.
„Seit 2008 werden die Pflegeeinrichtungen regelmäßig durch den
MDK geprüft. Unsere Auswertungen zeigen, dass sich in dieser Zeit die
Qualitätssituation in der stationären wie in der ambulanten Pflege
verbessert hat“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Dieser
erfreuliche Trend ist das Ergebnis der Qualitätsanstrengungen der
Einrichtungen, aber er ist auch der Effekt der MDK-Qualitätsprüfungen
und der Pflegetransparenz. Verbesserungen zeigen sich besonders bei der
Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und beim Umgang mit demenzkranken
Menschen. Trotzdem können wir nicht zufrieden sein, weil sich bei
einigen Kriterien zu wenig bewegt hat. Hier sind die Einrichtungen
gefordert, ihr qualitätsgeleitetes Arbeiten auszubauen.“
Grundlage des Berichts sind alle Qualitätsprüfungen, die die
Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zwischen dem 1. Juli
2009 und dem 31. Dezember 2010 durchgeführt haben, insgesamt wurden
8.101 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und 7.782 Qualitätsprüfungen in
ambulanten Pflegediensten ausgewertet. Die Ergebnisse sind
repräsentativ für die Pflege in Deutschland: Die Qualitätsprüfer des MDK
untersuchten den Pflegezustand von rund 62.000 Pflegeheimbewohnern
sowie von rund 45.000 Pflegebedürftigen, die von ambulanten
Pflegediensten betreut wurden, prüften die Pflegemaßnahmen und befragten
sie nach ihrer Versorgungssituation.
Wichtige epidemiologische Ergebnisse für die stationäre Versorgung
Zum ersten Mal ermittelt der Bericht epidemiologische Daten zur
Häufigkeit wichtiger gesundheitlicher Einschränkungen von
Pflegebedürftigen. So sind knapp 61 % der Pflegeheimbewohner in ihrer
Alltagskompetenz durch Demenz oder andere gerontopsychiatrische
Krankheiten eingeschränkt. Etwa 31 % der Bewohner leiden an chronischen
Schmerzen. Rund 66 % aller Pflegeheimbewohner benötigen eine
Inkontinenzversorgung. Einen bedeutenden Gewichtsverlust zeigen rund 9 %
der untersuchten Bewohner; 4,4 % der Pflegebedürftigen leiden an einem
Dekubitus.
Qualität in der stationären Pflege
Der Hauptfokus der Qualitätsprüfungen
liegt auf der Versorgungsqualität, das heißt auf der personenbezogenen
Prozess- und Ergebnisqualität. Hierzu bewerten die MDK-Qualitätsprüfer
bei einer Zufallsstichprobe von 10 % der Pflegebedürftigen in der
jeweiligen Einrichtung den Pflegezustand und die Pflegemaßnahmen.
Fortschritte im Vergleich zum Jahr 2007 gibt es bei der Ernährungs- und
Flüssigkeitsversorgung sowie beim Umgang mit Menschen mit Demenz,
Verbesserungsbedarf zum Beispiel bei der Vermeidung von Druckgeschwüren
und der Erfassung von Schmerzen.
Beispiel Ernährungszustand: Der
Ernährungszustand war bei 95 % der untersuchten Pflegeheimbewohner
angemessen, bei 5 % wurde eine defizitäre Ernährungssituation
festgestellt. Rund zwei Drittel (67,4 %) aller Pflegeheimbewohner
benötigten Hilfe beim Essen und Trinken. Vier von fünf Betroffenen (79,5
%) erhielten laut Pflege-Qualitätsbericht die erforderlichen
Unterstützungsmaßnahmen: Sie wurden nach Bedarf bei der Nahrungsaufnahme
unterstützt, erhielten bei Schluckstörungen speziell zubereitete
Nahrung und energiereiche Speisen. Jeder fünfte Betroffene (20,5 %)
erhielt diese Unterstützung nicht im erforderlichen Umfang. Im Vergleich
zum Bericht aus dem Jahr 2007 hat sich der Erfüllungsgrad damit bei den
erforderlichen Maßnahmen zur Ernährung von 64,0 % auf 79,5 % erhöht.
Beispiel Druckgeschwüre: Knapp die Hälfte (46,9
%) der untersuchten Heimbewohner hatte ein Dekubitusrisiko. In 59,3 %
dieser Fälle wurden erforderliche Prophylaxen wie etwa Lagerungswechsel
oder Einsatz von Hilfsmitteln durchgeführt, bei 40,7 % stellten die
MDK-Prüfer Versäumnisse fest. Im Vergleich zum Bericht des Jahres 2007
ist bei der Dekubitusprophylaxe keine Verbesserung eingetreten.
„In einigen zentralen Bereichen haben wir bereits einen besseren
Qualitätsstandard erreicht. Den gilt es zu sichern und weiter
auszubauen“, fasst der Fachgebietsleiter
Qualitätsmanagement Pflege
des MDS, Jürgen Brüggemann, die Ergebnisse zusammen. „Bei der
Dekubitusprophylaxe, aber auch beim Schmerz- und beim
Medi-kamentenmanagement können und müssen die Einrichtungen ihre
Qualitätsbemühungen verstärken. Das gilt auch für die Versorgung von
Menschen mit Demenz. Pflegeheime müssen sich künftig noch besser als
bisher auf diese Zielgruppe einstellen.“
Je besser der Pflegeprozess, desto besser die Ergebnisqualität
Die jetzt veröffentlichten Daten belegen außerdem, dass
pflegerische Interventionen Wirkung zeigen. Ein Beispiel hierfür ist die
Dekubitusprophylaxe: 7,4 % der Pflegeheimbewohner, bei denen keine
Prophylaxemaßnahmen zur Verhinderung von Druckgeschwüren durchgeführt
wurden, entwickelten Druckgeschwüre, während der Anteil von Bewohnern
mit Druckgeschwüren in der Gesamtstichprobe bei 4,4 % lag. Auch das
Beispiel „Ernährung“ zeigt, wie wirksam eine qualitativ hochwertige
Pflege ist. Ein Drittel der Pflegeheimbewohner (33,9 %), denen keine
ausreichenden unterstützenden Maßnahmen zur Ernährung angeboten wurden,
erlitten einen bedeutenden Gewichtsverlust. Anders in der
Gesamtstichprobe: Hier waren es lediglich 9,1 %. Durch die Einhaltung
wesentlicher Prozesskriterien können also bessere Versor-gungsergebnisse
erreicht werden. „Unsere Ergebnisse widerlegen den häufig vorgebrachten
Vorwurf, in der Prüfung werde nur die Dokumentationsqualität und nicht
die tatsächliche Versorgung erfasst. Sie belegen vielmehr, dass es einen
engen Zusammenhang zwischen Prozessstandards und Versorgungsergebnissen
gibt“, unterstreicht MDS-Chef Pick.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität jener Leistungen
evaluiert werden, über die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem
ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische
Bestandsaufnahme zu Beginn der Versorgung ist deshalb wichtig.
Beispiel Druckgeschwüre: 18,2 % der
Pflegebedürftigen, die die MDK-Qualitätsprüfer in ihrer Wohnung besucht
haben, hatten mit dem betreuenden Pflegedienst Leistungen zur Vermeidung
von Druckgeschwüren vereinbart. Bei ihnen untersuchten die
MDK-Mitarbeiter u. a., ob die Lagerungsmaßnahmen hautschonend
durchgeführt wurden und ob geeignete Hilfsmittel eingesetzt wurden. Bei
gut zwei Dritteln (68,3 %) war dies der Fall. Bei einem Drittel wurden
die vereinbarten Leistungen nicht entsprechend den pflegerischen
Standards erbracht.
Insgesamt zeigten sich bei der Versorgungsqualität in der
ambulanten Pflege ähnliche Trends wie im stationären Bereich:
Qualitätsfortschritte gab es beispielsweise bei der Ernährung und der
Inkontinenzversorgung. Verbesserungsbedürftig ist die Versorgung von
Menschen mit Demenz. In der MDK-Qualitätsprüfung wird beispielsweise
erhoben, ob die Pflegedienste den Angehörigen Informationen und Hinweise
zum Umgang mit demenzkranken Menschen geben und ob bei der Pflege die
biografischen Besonderheiten der von Demenz betroffenen
Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Im Ergebnis zeigte sich, dass
die Pflegedienste diese Möglichkeiten zur Verbesserung der
Versorgungssituation von Menschen mit Demenz nicht ausreichend nutzten.
MDS und GKV-Spitzenverband betonten, dass die verpflichtenden
Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz Dynamik in die
Qualitätsentwicklung in der Pflege gebracht hätten. Das gelte es auch
von Seiten der Pflegeeinrichtungen anzuerkennen. Sie sprachen sich dafür
aus, die Pflege-Transparenzvereinbarungen jetzt zügig weiter zu
entwickeln. Ebenso gelte es, die externen Qualitätsprüfungen auch in
Zukunft für weitere Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Die vollständige Fassung sowie ausgewählte Ergebnisse des 3.
Pflege-Qualitätsberichts und weitere Informationen finden Sie auf der
rechten Seite zum Download.
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
ist der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes. Er berät den
GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die
diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die
Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen
Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen
und organisatorischen Fragen.
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 145
gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den
Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt
die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70
Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der
Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder
Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht
wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf
Bundesebene. Er ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß §
217a SGB V.
Essen/Berlin, 24. April 2012
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