Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach
Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im
Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle
vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen.
Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die
Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent
aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache.
In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen,
bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch
fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau
sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von
einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum
Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei
nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften
Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen
ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren
oder höheren Wert ermittelten. „Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer
nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch
selbst wissen“, sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des
ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um
Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen
weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten
sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese
sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50
und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen
Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte
zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken
hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340
Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und
500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein
einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille
können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise
Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens
sechs Monate den Führerschein los.
Pressemitteilung ADAC
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