Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, hat das Landgericht Stuttgart die Allianz Lebensversicherungs-AG
verurteilt, künftig auf eine nachteilige Klausel in Darlehensverträgen
zu verzichten (Az. 11 O 161/12 v. 20.12.2012). Es ging darum, dass der Versicherer vertraglich vereinbarte
Sondertilgungsrechte bei der vorzeitigen Kündigung eines Darlehens nicht
berücksichtigen wollte. Allerdings ist noch offen, ob die Versicherung dagegen in Berufung gehen wird. Ganze Mitteilung mit weiteren Details: vz Hamburg Darlehensvertrag (Hier finden Sie übrigens bei Bedarf auch eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe: www.verbraucherzentrale.de)
Montag, 7. Januar 2013
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...