Die Verbraucherzentrale Bayern berichtet, dass ein Pay-TV-Anbieter ein Bundesligapaket nicht mit einer Preissenkung bewerben darf, wenn der Kunde dafür weniger Leistung enthält als im gegenübergestellten Standardangebot. Diese Werbung hatte die Verbraucherzentrale als irreführend kritisiert. Das Landgericht München hat die Auffassung der Verbraucherschützer in einer Entscheidung bestätigt.
Laut Verbraucherzenrale hat das Unternehmen in einem Angebot damit geworben, dass die Verbraucher alle aktuellen Spiele der Bundesliga-Saison live und in HD verfolgen könnten. Demnach wurde der Preis dieser Flatrate zum Bundesligastart um 5 € Euro gesenkt. Nach Vertragsschluss mussten die Kunden jedoch feststellen, dass sie für den günstigeren "Statt-Preis" auch weniger Leistung erhielten. Katharina Grasl, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern:
"Werden Statt-Preise höheren Preisen gegenübergestellt, müssen die
Produkte auch denselben Leistungsinhalt haben" Quelle und weitere Details: vz Bayern
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