Andere Länder - andere Bußgeldsitten. Es gibt Länder, da fallen Bußgelder für Verkehrsverstöße deutlich höher aus als in Deutschland. Das gilt vor allem in Skandinavien; allen voran Norwegen. Dort zahlt man für zu schnelles Fahren mindestens 430 Euro, für Rotlicht- und Überholverstöße 630 Euro. Aber auch in den Niederlanden, in Italien oder der Schweiz kosten Verkehrsverstöße zum Teil erheblich mehr als in Deutschland.
Hier eine Übersicht der Strafen; zusammengestellt vom ADAC (zum Vergrößern Grafik bitte anklicken):
Grafik: ADAC
Es gibt in einigen Ländern bei sofortiger Bezahlung Rabatte: in Spanien werden nur 50 Prozent des Bußgeldes fällig, wenn die Bezahlung innerhalb von 20 Tagen erfolgt. In
Italien bekommt man einen Rabatt von 30 %, wenn die Bezahlung binnen fünf Tagen ab Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgt. Wer dort aber nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, muss mit einem doppelten Bußgeld rechnen. Frankreich gewährt Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.
Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: dies ist in allen europäischen Ländern verboten. In Schweden werden seit kurzem ebenfalls Strafen für das Telefonieren am Steuer verhängt, vor allem dann, wenn durch das Telefonieren das Fahrverhalten des Fahrers negativ beeinflusst wird.
Wer glaubt, er muss Bußgelder aus anderen EU-Ländern hierzulande nicht zahlen, der irrt: seit 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 27 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt. Laut ADAC wurden bis Ende 2013 rund 18 000 sogenannte Vollstreckungshilfeersuchen wegen nichtbezahlter Geldbußen und -strafen an Deutschland gerichtet.
Der Mindestbetrag für die Vollstreckung muss sich auf mindestens 70 Euro inklusive Verfahrenskosten belaufen. Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland allerdings (noch) nicht.
Quelle: ADAC
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