Am 13. Mai 2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wichtiges Urteil im
Bezug auf Suchmaschinen gefällt. In bestimmten Fällen können
Suchmaschinen wie Google dazu verpflichtet werden, Links zu persönlichen
Daten zu löschen. (Wir berichteten darüber hier)
Google macht nun ernst und über ein Web-Formular können Nutzer die Löschung alter oder irrelevanter Suchmaschinen-Ergebnisse beantragen. Interessierte solllten allerdings auch beachten, dass selbst wenn Google die beanstandeten Ergebnisse löscht, die eigentliche Inhalte der entsprechenden Webseite(n) immer noch vorhanden sind.
D.h. diese Inhalte können über andere Suchmaschinen trotzdem noch gefunden werden oder direkt über die URL aufgerufen werden. Der erste Schritt wäre daher, zunächst mit dem Webmaster der entsprechenden Seite in Kontakt zu treten und um die Löschung der entspechenden Inhalte zu bitten.
Falls Sie eine Löschung bei Google beantragen wollen, sollten Sie zuerst diese Seite lesen (mit weiterführenden Links; lesen Sie sich bitte auch die dort verlinkten Richtlinien von Google zur Löschung durch; denn es gibt Voraussetzungen, welche Daten möglicherweise gelöscht werden und welche nicht): Google
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