Einer neuen EU-Verordnung nach dürfen seit dem ersten September 2014 nur noch neue Staubsauger, die eine Nennleistungsaufnahme von weniger als 1.600 Watt haben, in den Handel gebracht werden. Ab September 2017 muss diese sogar unter 900 Watt liegen. Kritiker beanstanden, dass bei einer geringeren Wattzahl die Saugdrüse verkleinert werden müsse, um die gleiche Saugleistung zu erzielen. Damit gehe ein größerer Zeitaufwand einher, was wiederum zu einer Erhöhung des Stromverbauchs führe.
Das Umweltbundesamt hingegen weist darauf hin, dass diese Kritik sehr einseitig sei, denn nicht nur die Wattzahl wäre dafür verantwortlich, wie gut ein Gerät funktioniere, sondern auch
dessen Fähigkeit zur Staubaufnahme und Staubemission. Dass gute Staubsauger mit weniger Leistungsaufnahme auskommen, bestätige auch die Stiftung Warentest.
Anforderungen zur Mindeststaubaufnahme sollen demnach sicherstellen, dass die Geräte trotz reduzierter Leistungsaufnahme gut reinigen und den aufgenommenen Schmutz zurückhalten. Verbraucher sollen so Möglichkeit erhalten, bessere Produkte für ihr Geld zu bekommen, die gleichzeitig einen erheblichen Teil zum Klimaschutz beitragen.
Das Umweltbundesamt erklärt das neue EU-Label:
Das Etikett unterteilt die Staubsauger in die bereits von Kühlschränken und Waschmaschinen her bekannten Energieeffizienzklassen A bis G. Dabei steht das A für die Klasse mit der besten Effizienz. Zusätzlich werden noch der Jahresstromverbrauch und die Lautstärke (in dBA) aufgeführt. Auf dem Etikett sind auch die Reinigungsklasse - die sogenannte Staubaufnahme auf Teppich- sowie auf Hartboden - und die Staubemissionsklasse bzw. das Staubrückhaltevermögen angegeben. Beide Angaben sind wichtige Qualitätsmerkmale des Staubsaugers.
Da ab September 2017 die Nennleistungsaufnahme von neuen Staubsaugern sogar unter 900 Watt liegen muss, werden zu diesem Zeitpunkt auch noch die Energieeffizienzklassen A+++ bis D eingeführt. Wasserfilterstaubsauger müssen dann auch das Etikett tragen.
Hier können Sie sich die genaue Erklärung mit Abbildungen des neuen EU-Labels herunterladen (PDF; 724 KB): Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Staubsauger
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