Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben die Abschaltung von 26 Mobilfunkrufnummern im Zusammenhang mit Phishing-SMS angeordnet.
"Verbraucher sollten sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten sein", rät Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Zum Schutz der Verbraucher haben wir die Abschaltung der verwendeten Rufnummern angeordnet", so Homann weiter.
Die Masche dahinter:
Bei der Bundesnetzagentur sind zahlreiche Beschwerden zu unverlangten Werbe-SMS eingegangen. Die SMS wurden angeblich durch das Kreditkartenunternehmen Master Card versandt
und informierten Verbraucher über einen Millionengewinn.
In der Vergangenheit wurde in mehreren Fällen gegen die Versendung von SMS über angebliche hohe Geldgewinne im Namen bekannter internationaler Unternehmen wie Sony und Coca-Cola vorgegangen.
Die Verbraucher erhalten eine SMS,
in der ihnen mitgeteilt wird, sie gehörten zu den Gewinnern eines hohen
Geldbetrages von bis zu einer Million Euro im Rahmen einer exklusiven
Werbekampagne. Um den Gewinn zu erhalten, soll eine E-Mail mit einem
Gewinncode an eine in der SMS
angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
Wer dem Folge leistet,
erhält eine weitere E-Mail, die zur Übersendung einer Kopie des
Personalausweises an einen vermeintlichen „Logistikpartner“ auffordert,
um den angeblichen Gewinn zu erhalten.
Nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur ist der Geldgewinn lediglich
vorgeschoben, um an persönliche Daten der Verbraucher zu gelangen. Die
Namen und das Corporate Design der bekannten Unternehmen wurden
missbräuchlich genutzt, um den Verbraucher zur Herausgabe seiner
persönlichen Daten zu animieren.
Die betreffenden Unternehmen wurden seitens der Bundesnetzagentur über
die Vorgänge informiert. Alle Unternehmen haben versichert, nicht
Versender dieser SMS und E-Mails zu sein.
Bundesnetzagentur warnt Verbraucher vor Antwort
Die Bundesnetzagentur warnt Verbraucher ausdrücklich davor, auf entsprechende SMS
zu reagieren. Es ist zu befürchten, dass die auf diese Weise erlangten
persönlichen Daten für betrügerische Zwecke genutzt werden.
Die Maßnahme ist unter www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur
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