Mitteilung von der Deutschen Bundesregierung, Stand 16.03.2020:
"Die Bundesregierung hat mit den Ländern Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen
zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben
vereinbart.
Der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und
Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Banken, Tankstellen sowie der
Großhandel bleiben davon unberührt.
Bars, Clubs, Theater, Museen, Kinos,
Zoos, Sporteinrichtungen und Spielplätze werden vorerst geschlossen.
Darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen,
Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften fürs Erste
verboten."
Außerdem treten die Neuregelungen für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Weitere Details dazu:
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