Donnerstag, 5. Juni 2025

"Kaffeefahrten": Infos und Tipps zum Schutz vor Betrug

Ein interessanter Tagesausflug mit niedrigen Preisen und tollen - aber allzu oft falschen – Versprechungen: Bei der „Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung“ haben Veranstalter von Werbefahrten ("Kaffeefahrten") besonders Senioren als Zielgruppe im Fokus. 

Neben der Reise - oft angepriesen inklusive Essen, Kaffee und Kuchen, Unterhaltung und Geschenken - nehmen Reiselustige dann eben auch in Kauf, dass eine Werbeveranstaltung mit auf dem Programm steht. 

Allerdings entpuppen sich solche Kaffeefahrten häufig als reine Verkaufsveranstaltung und die vermeintlichen „Schnäppchen“ als überteuert. Die Angebote wie etwa Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze oder Nahrungsergänzungsmittel sind außerdem nicht selten von minderwertiger Qualität.

 Hier Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention, worauf man bei Kaffeefahrten achten sollte:

Nach dem neuen Pauschalreiserecht gelten Kurz- oder Tagesreisen nicht mehr als Pauschalreise (§ 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB). Gegen Veranstalter kann damit unter bestimmten Umständen nicht mehr vorgegangen werden, wenn die Reise nicht wie versprochen stattfindet. 

Erkundigen Sie sich deshalb am besten vorab über die genauen Bedingungen und den Anbieter des Tagesausfluges. 

Wenn Sie sich dazu entschließen, an einer Kaffeefahrt teilzunehmen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Denken Sie daran: Sie sind nicht dazu verpflichtet, bei einer Kaffeefahrt etwas zu bestellen oder zu kaufen! Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf drängen.
  • Überprüfen Sie vorab die Seriosität des Anbieters. Informationen zu „schwarzen Schafen“ bieten zum Beispiel die Verbraucherschutzzentralen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht richtig verstanden haben.
  • Achten Sie bei Verträgen auf Angaben zum Vertragspartner, das richtige Datum und die Unterschriften.
  • Beachten Sie: Widerrufsbelehrungen müssen gesondert unterzeichnet werden (mit Datum!).
  • Lassen Sie sich in jedem Fall Durchschläge geschlossener Verträge aushändigen. Fordern Sie diese, wenn nötig ein.
Als Ergänzung hier noch einen Artikel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen mit weiteren Infos und Tipps ➝ Kaffeefahrten: Viele falsche Versprechen - so wehren Sie sich

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