Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.
Im Einzelnen treten folgende Änderungen in Kraft:
- Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
- Erleichterung der Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder
- Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger
- Geschlechtsangepasste Familiennamen
- Geburtsnamen nach friesischer und nach dänischer Tradition
- Kein Zwang zur Namensänderung nach Erwachsenadoption
- Anknüpfung an gewöhnlichen Aufenthalt für internationales Namensrecht