Es ist ein neues Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen worden. Bei freiwillig Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Säumniszuschlag gesenkt worden: von monatlich fünf Prozent auf künftig nur noch den regulären Säumniszuschlag in Höhe von monatlich einem Prozent des rückständigen Betrags.
Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird ein Notlagentarif eingeführt. Beitragsschuldner in der PKV werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt; ihr bisheriger Versicherungsvertrag ruht währenddessen. Säumige Beitragszahler gelten – soweit sie dem nicht widersprechen - auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde. Quelle und weitere Einzelheiten: Bundesministerium für Gesundheit
Und hier finden Sie das Gesetz selbst: Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
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