Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor fragwürdigen Forderungen von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung.
Regelmäßig erhält sie Anfragen zu zweifelhaften Beträgen zwischen 2,99
und 6,99 Euro pro Woche für Abonnements verschiedener Dienste. Auslöser
für diese dubiosen Kosten kann ein plötzlich aufpoppendes Werbebanner
für z.B. Klingeltöne oder Erotik-Dienste in Apps aber auch ein Virus sein.
Ein kostenpflichtiges Abonnement kann zum Beispiel schon durch ein
ungewolltes Berühren der Werbeanzeige aktiviert werden. Mit einem Dienst namens WAP-Billing wird das das einfache Abrechnungsverfahren über die
Mobilfunkrechnung ermöglicht. Wer das Werbebanner antippt, wird auf die Seite des
Diensteanbieters weitergeleitet. Im Hintergrund wird dann bereits die
eigene Rufnummer übermittelt.
Dafür müssen nicht einmal Konto- oder Kreditkartendaten angegeben werden. Denn schon anhand der übermittelten Rufnummer können die Diensteanbieter den Mobilfunkanbieter ermitteln und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen. Auf einen Kostenhinweis oder einen "Jetzt zahlungspflichtig
bestellen"-Button achten die Betroffenen beim Wegklicken der sich
öffnenden Anbieterseite in der Regel nicht.
Wer ungewollt bereits einen solchen Dienst aktiviert hat, kann ihn binnen acht Wochen direkt beim Drittanbieter bestreiten, widerrufen oder kündigen. Dies können Betroffene über die Internetseite des Drittanbieters, telefonisch, per SMS
oder per Brief (am besten per Einschreiben mit Rückschein) ausführen.
Die Verbraucherzentrale rät zudem, parallel auch beim eigenen
Mobilfunkanbieter Widerspruch einzulegen1. Dieser muss auch Auskunft über
die Kontaktdaten der Drittanbieter geben.
Ob Schadensersatz für bereits abgebuchte Beträge geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.
Martina Totz, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt: "Keinesfalls sollten Lastschriften unkommentiert zurück geholt werden. Mahnungen des eigenen Mobilfunkanbieters oder eine Sperrung
des Anschlusses könnten die Folge sein."
Mit einer Drittanbietersperre 2 lassen sich solche unangenehmen Überraschungen vermeiden. Solch eine Drittanbietersperre kann
jeder Mobilfunkkunde kostenfrei bei seinem Anbieter einrichten lassen.
Sie greift jedoch nur für die Zukunft, das heißt aktive Abos werden
dadurch nicht automatisch beendet.
1 + 2: Hier hat die Verbraucherzentrale verschiedene Schreiben zum Einspruch gegen die Telefonrechnung und für die Beantragung einer Drittanbietersperre bereit gestellt: verbraucherzentrale-rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie
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