Ab dem 1. Januar 2017 treten weitere, wichtige Änderungen in der Pflege in Kraft.
Es geht u.a. darum, die Pflegebedürftigkeit neu zu defininieren, wie hoch künftig die Leistungsbeträge in den einzelnen Pflegegraden sein werden, was sich für Pflegebedürftige ambulant und im Pflegeheim ändert und um weitere Neuigkeiten ab 2017 in der Pflege.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat dazu hier Fragen und Antworten zu diesem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zusammengestellt: Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz II
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