Haben Fluggäste nach dem tragischen Absturz eines Flugzeugs Bedenken, in ein Flugzeug zu steigen, können sie ihren Flug nicht ohne weiteres kostenlos stornieren. Den Fluggästen steht es aber jederzeit frei, eine normale Stornierung durchzuführen.
Angst vorm Fliegen ist übrigens auch kein Entlastungsgrund für eine Airline, Flüge entschädigungslos abzusagen.
Natürlich kann eine Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob sie aus Kulanz die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung nach einem solchen Unglück anbietet.
Quelle und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema: vz Mecklenburg-Vorpommern
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