Wir berichteten bereits darüber, dass Bausparkassen "unliebsame" Altkunden (solche, die noch einen Vertrag mit hohen Zinsen haben) kündigen (Niedrigzinsen: Druck auf Bausparer )
Jetzt hat sich auch die Regierung mit diesem Thema auseinandergesetzt - und veröffentlichte in einer Meldung, dass es eine zivilrechtliche Frage sei, ob die Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt
der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben.
Die Regierung betonte ergänzend:
Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte
Quelle und ganze Meldung: Deutscher Bundestag
Mit anderen Worten: Betroffene, die gegen die Kündigung ihres zwar zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparvertrages vorgehen wollen (und noch kein Bauspardarlehen geltend gemacht haben), müssen den Rechtsweg beschreiten.
Freitag, 13. März 2015
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