Eine Frau (56) war als Beifahrerin neben ihrem Ehemann (64) mit dem Auto in eine Verkehrskontrolle geraten. Ein Polizist beschwerte sich, dass der Mann so spät und scharf gebremst habe. Die Beifahrerin betitelte den Polizisten daraufhin mit "Du Mädchen" - behauptete vor Gericht aber, dass der Polizist sie falsch verstanden habe, sie hätte "n Märchen" gesagt. Allerdings konnten 3 Polizisten bezeugen, "Du Mädchen" verstanden zu haben.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte die Beifahrerin zu einer Geldstrafe von 200 €. Der Begriff "Mädchen" sei zwar an sich nicht beleidigend; allerdings könne er schon beleidigend wirken, wenn damit jemand in der Ehre angegriffen wird.
Der Ehemann der Frau setzte im Zeugenstand des Gerichtssaals übrigens fast noch einen drauf, in dem er sagte: "Sie würde so was nie zu einem Bullen sagen." Quelle: RP Online
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