Ein Mann, von dem angenommen wird, dass er der Vater sein könnte, darf nicht zum DNA-Test gezwungen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem heutigen (19.04.2016) Urteil entschieden.
Der Fall dazu: eine heute 66-jährige, unehelich geborene Frau wollte wissen, ob ein heute 88-jähriger Mann ihr leiblicher Vater ist. Bereits 1954 hatte ihre Mutter die damals geltende „Feststellung blutsmäßiger Abstammung“ beantragt, aber das zuständige Landgericht wies dies im Jahr 1955 ab.
Im Jahr 2009 forderte die Frau ihren mutmaßlichen Vater zur
Einwilligung in die Durchführung eines DNA-Tests auf, um die Vaterschaft
„abschließend zu klären“. Der Fall landete nun vor dem Bundesverfassungsgericht und das entschied, dass man den Mann nicht zu einem DNA-Test zwingen darf.
Zwar beseht laut dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der Abstammung; allerdings sieht dies die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch von 2008 nur zwischen Kindern und deren rechtlichen Vätern vor; das heißt innerhalb von Familien und bei Männern, die die Vaterschaft für ein Kind anerkannt haben. Mehr dazu: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 18/2016 vom 19. April 2016
Hier gibt es noch einen interessanten Artikel in der Süddeutschen Zeitung, der die Hintergründe zu diesem Fall näher beleuchtet: http://www.sueddeutsche.de/leben/karlsruhe-kinder-koennen-vaterschaftstest-nicht-erzwingen-1.2956118
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