Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz ist es Aufgabe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Frauen und Männern unabhängige und qualitätsgesicherte Informationen zu allen Themen der Familienplanung zur Verfügung zu stellen.
Hierfür hat sie mit www.familienplanung.de ein nach eigenen Angaben qualitätsgesichertes und unabhängiges Online-Angebot entwickelt.
Und da sich unter den Menschen mit Kinderwunsch und werdenden Eltern in Deutschland auch Menschen mit Behinderungen finden, hat die BZgA beschlossen, ihr Online-Angebot entsprechend zu erweitern.
Diese Erweiterung startet derzeit mit einer Reihe von Beiträgen für Schwangere mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung sowie einer Querschnittslähmung. Dazu gibt es Informationen für werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Epilepsie, Multipler Sklerose oder einer rheumatischen Erkrankung (Stand: August 2018).
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