Was das Gesetz erlaubt
Nahrungsergänzungsmittel werden
gesetzlich definiert
als Nährstoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel in Kapseln oder
Tabletten, die nur dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernährung zu
ergänzen. Die Vorgaben erstrecken sich bislang nur auf Vitamine und
Mineralstoffe, und es fehlen nach wie vor Angaben zu den Höchst- und
Mindestmengen für einzelne Stoffe. Die Regelungen im Einzelnen:
- Es ist genau festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe verwendet werden dürfen. Erlaubte Vitamine: A, D, E, K, B1, B2, Niacin, Pantothensäure, B6, Folsäure, B12, Biotin, C. Erlaubte Mineralstoffe: Calcium, Magnesium, Eisen, Kupfer, Jod, Zink, Mangan, Natrium, Kalium, Selen, Chrom, Molybdän, Fluor, Chlor, Phosphor, Bor, Silicium.
Für Pflanzenzubereitungen wie Aloe vera, Goji oder Noni sowie für sekundäre Pflanzenstoffe und Fettsäuren gibt es noch immer keine Regelungen.
- Der Hersteller muss die pro Tag empfohlenen Portionen angeben.
- Vorgeschrieben ist auch ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf.
- Sämtliche Nährstoffe müssen aufgeführt werden - und zwar jeweils mit der im Produkt enthaltenen Menge und außerdem noch prozentual, bezogen auf die in der Europäischen Union empfohlene tägliche Verzehrsmenge des jeweiligen Nährstoffs für Erwachsene.
- Wichtig ist auch der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.
- Auf der Verpackung und in der Werbung (einschließlich Internet) sind alle Aussagen verboten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Ebenso wenig darf mit den Aussagen von Ärzten oder Angehörigen von Heilberufen geworben werden. Auch Erfahrungsberichte von "glücklichen" Konsumenten sind verboten.
- Es darf weder in der Werbung noch auf der Verpackung behauptet
werden, dass eine ausgewogene Ernährung zur Nährstoffversorgung nicht
ausreicht, beispielsweise weil die Böden in Deutschland angeblich so
ausgelaugt seien. Die Unwahrheit solcher Angaben haben
wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt.
- Nahrungsergänzungsmittel müssen dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden. Eine Zulassung wie bei Arzneimitteln erfolgt nicht. Die Produkte werden auch nicht auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Richtigkeit der Werbeaussagen hin überprüft. Dafür ist ganz alleine der Hersteller verantwortlich.
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