(Anmerkung d. Red: Die Überschrift " Merkel: "Weil ich damals noch nicht so perfekt war wie heute" ist tatsächlich die Original-Überschrift dieser Pressemitteilung. Danke an die Pressestelle des Deutschen Bundestages)
Berlin: (hib/JR) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich am
Donnerstagnachmittag vor dem Gorleben-Untersuchungsausschuss Vorwürfen
entgegen gestellt, die Bundesregierung sei bei der Erkundung des
Standorts Gorleben in den neunziger Jahren nicht nach Recht und Gesetz
vorgegangen. „Alle Mutmaßungen, Verdächtigungen und Unterstellungen
weise ich zurück“, sagte sie. Merkel agierte zwischen 1994 und 1998 als
Bundesumweltministerin. In ihrer Amtszeit kam es zu Änderungen am
Erkundungskonzept für den Gorlebener Salzstock.
„Der Gedanke
einer Billig-Lösung stand für mich nie im Raum“, sagte Merkel. „Ich
wollte Fortschritte bei der Erkundung.“ Für diese standen aber nicht
alle Salzrechte zur Verfügung. Daher entschied man sich, vorerst eine
Nordostpassage in Gorleben zu erkunden. Es sei immer klar erkennbar
gewesen, sagte Merkel, dass eine Erkundung bei Vorhandensein aller
Salzrechte optimal wäre. Die Entscheidung für eine eingeschränkte
Erkundung beschrieb die Kanzlerin als „einen langen, wohl durchdachten
Prozess, bei dem die Interessen der Energieversorgungsunternehmen eine
untergeordnete Rolle gespielt haben“.
Der Erste
Untersuchungsausschuss geht der Frage nach, ob es bei der Entscheidung
der Bundesregierung, sich im Jahr 1983 bei der Suche nach einem Endlager
für Atommüll auf den Standort Gorleben zu beschränken, zu politischen
Einflussnahmen oder Manipulationen gekommen ist.
Merkel sagte, die
Energieversorgungsunternehmen hätten damals für ein
Erkundungsmoratorium plädiert. Dies sei von ihr als „Verschiebebahnhof“
klassifiziert worden. „Wir waren der Meinung, dass eine zügige Erkundung
notwendig ist.“ Die Behörden seien damals zur Überzeugung gelangt, die
Sicherheit könne auch bei einer Nordost-Erkundung gewährleistet werden.
Als einen Grund für die eingeschränkte Erkundung führte Merkel erheblich
reduzierte Abfallmengen an. Dabei sei darauf hingewiesen worden, dass
sich bei einer schrumpfenden Erkundung die Risiken erhöhen würden. „Die
Aussicht auf Eignungshöffigkeit schrumpft mit der Fläche.“ Dennoch sei
man sich einig gewesen, eine Erkundung sei sinnvoll.
Ferner
erörterten die Abgeordneten eine Pressekonferenz und Interviews der
damaligen Bundesumweltministerin, mit denen sie im Jahr 1995 eine Studie
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vorgestellt
hatte. Darin waren Ersatzstandorte untersucht worden – für den Fall,
dass sich Gorleben als nicht geeignet herausstellen sollte. Dennoch
hatte Merkel damals zum Beispiel in einem Radiointerview gesagt:
„Ergebnis des Gutachtens ist, es gibt keinen besseren Standort als
Gorleben“. Gorleben indes war in dieser Studie gar nicht berücksichtigt
worden. Heute nun sagte Merkel, sie habe lediglich darauf hingewiesen,
dass Gorleben „nicht als ungeeignet dastand“.
Auf die Frage von
Abgeordneten, warum sie damals die Ergebnisse der Studie nicht so
differenziert dargestellt habe wie heute, sagte Merkel: „Weil ich damals
noch nicht so perfekt war wie heute.“ Auf die Frage, ob sie keinen
Widerspruch zwischen einer schriftlichen Pressemitteilung aus dem
Bundesumweltministerium und ihrem Radiointerview sehe, antwortete die
Kanzlerin: „Von der Intention her: nein.“ Ihre damalige Aussage,
Gorleben bleibe erste Wahl, sei eine Schlussfolgerung des Gesamtbefundes
gewesen: „Hier die Erkundung von Gorleben und dort lediglich
Literatur-Studien.“
Die BGR-Studie aus den neunziger Jahren
erklärte Merkel für sinnvoll – auch für die Zukunft: „Die Nicht-Eignung
von Gorleben würde der der Zeitpunkt sein, an dem man auf die BGR-Studie
zurückgreift.“
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 426, 27.09. 2012
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