WIESBADEN – Im Jahr 2010 arbeiteten 20,6 % aller Beschäftigten in
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten für einen Niedriglohn. Im Jahr
2006 lag der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn noch bei 18,7 %.
„Mit dieser Steigerung setzte sich ein längerfristiger Trend fort“,
sagte Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, heute
anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin, auf der er Ergebnisse der
Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste 2010 vorstellte.
Der Abgrenzung des Niedriglohnbereichs wurde eine international
verwendete Definition zugrunde gelegt. Niedriglohn liegt vor, wenn der
Verdienst eines Beschäftigten kleiner als zwei Drittel des
Medianverdienstes, also des mittleren Verdienstes aller Beschäftigten,
ist. Die so für 2010 bestimmte Niedriglohngrenze, unterhalb derer alle
Verdienste als Niedriglöhne gelten, lag bei 10,36 Euro
Bruttostundenverdienst.
Die meisten Beschäftigten, die 2010 einen Niedriglohn erhielten,
waren atypisch beschäftigt. Zur atypischen Beschäftigung, teilweise auch
als flexible Beschäftigungsformen bezeichnet, werden vier Erwerbsformen
gezählt: Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenarbeitsstunden,
befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Mini-Jobs.
Fast jeder zweite (49,8 %) atypisch Beschäftigte erhielt 2010 einen
Verdienst unter der Niedriglohngrenze. Einen besonders hohen
Niedriglohnanteil wiesen die geringfügig Beschäftigten mit 84,3 % auf.
Bei Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen lag der Anteil hingegen
bei 10,8 %. Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete
Beschäftigung mit über 20 Wochenarbeitsstunden, die nicht als
geringfügige Beschäftigung und nicht als Zeitarbeit ausgeübt wird.
Niedriglohn hängt auch mit der Branche und der Tarifbindung in der
Branche zusammen. Bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern erhielt fast
ein Drittel der Beschäftigten einen Niedriglohn (31,0 %). Bei
tarifgebundenen Arbeitgebern waren es mit 11,9 % deutlich weniger.
Besonders hoch war 2010 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn bei
Taxifahrer/-innen (87,0 %), Friseurinnen und Friseuren (85,6 %) und im
Reinigungsgewerbe (81,5 %). Aber auch in Restaurants, Cafés
und Gaststätten (77,3 %), in Wäschereien und chemischen Reinigungen
(73,6 %) sowie in Kinos (73,5 %) gab es besonders viele Beschäftigte mit
Niedriglohn.
Erstmals konnte untersucht werden, ob auch Niedriglohnbezieher Teile
ihres Bruttoverdienstes per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente
investieren und so die staatliche Förderung nutzen. Nur 6,2 % der
untersuchten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Niedriglohn
betrieben 2010 Entgeltumwandlung. Das war deutlich seltener als bei
Beschäftigten mit mittlerem Verdienst (22,4 %) oder mit hohem Verdienst
(36,4 %). Wenn sich aber Beschäftigte mit Niedriglohn zu einer
Entgeltumwandlung entschlossen, dann investierten sie vergleichsweise
viel, und zwar im Mittel 4,1 % ihres Bruttojahresverdienstes. Relativ
betrachtet ist das mehr als bei Beschäftigten mit mittlerem Verdienst
(3,3 %) oder hohem Verdienst (2,6 %).
Die Erhebung der Struktur der Arbeitsverdienste
(Verdienststrukturerhebung) 2010 basiert auf Angaben für 1,9 Millionen
abhängig Beschäftigte in Betrieben des Produzierenden Gewerbes und des
Dienstleistungsbereichs mit zehn und mehr Beschäftigten. Sie wird alle
vier Jahre von den statistischen Ämtern durchgeführt.
Pressemitteilung Statistisches Bundesamt / Destatis
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