Berlin: (hib/HLE) Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am
Freitag den Weg für die Arbeitsaufnahme des europäischen Rettungsschirms
ESM freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
FDP sowie von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
stimmte der Ausschuss den sogenannten Leitlinien für die Arbeit des ESM
zu. Die SPD-Fraktion stimmte zwar dem Paket zu, enthielt sich aber in
einigen Einzelpunkten. Die Linksfraktion erklärte, da sie den Schirm
insgesamt ablehne, könne sie auch den Leitlinien nicht zustimmen.
Nach
Angabe der Bundesregierung sollen die Leitlinien auf den für den 8. und
9. Oktober geplanten Gründungssitzungen des ESM-Gouverneursrates und
des ESM-Direktoriums verabschiedet werden. Klaus Regling, der
designierte Leiter des ESM, der schon Leiter des bereits bestehenden
Rettungsfonds EFSF ist, versicherte in der Sitzung, der ESM werde die
Höchstgrenze von 500 Milliarden Euro einhalten. Auch werde es nicht zu
einer höheren deutschen Haftung kommen.
Nach Angaben der
Bundesregierung sind die Leitlinien weitgehend identisch mit den
Instrumentenleitlinien des Rettungsfonds EFSF. Es sei klargestellt, dass
es bei Unterstützungsmaßnahmen auf Primär- und Sekundärmärkten
„Repogeschäfte“ nur mit Geschäftsbanken zulässig seien. Repogeschäfte
sind Geschäfte des Rettungsfonds mit Banken, die der Aufnahme
kurzfristiger Gelder gegen die Hingabe von am Sekundärmarkt
(Wertpapierhandel) erworbenen Staatsanleihen als Pfand dienen. „Damit
wird nochmals eindeutig festgelegt, dass eine Refinanzierung des ESM bei
der Europäischen Zentralbank nicht möglich ist“, versicherte die
Bundesregierung auf Nachfragen unter anderem der SPD-Fraktion.
Eine
Hebelung zur Erhöhung der Schlagkraft soll beim ESM nicht möglich sein.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden die in den
EFSF-Instrumentenleitlinien vorgesehenen Optionen zur Optimierung der
Kapazität nicht übernommen. Es handelt sich dabei, wie Regling
erläuterte, um die von großen Investoren bevorzugten Co-Investment-Funds
und die von kleineren Investoren wie Lebensversicherern bevorzugte
Versicherungslösung. Regling erklärte zu diesen Instrumenten, ihr
Vorteil liege darin, dass damit für die Finanzierung auch private
Investoren ins Boot geholt werden könnten. Beim EFSF habe die Hebelung
aber keine Rolle gespielt, weil es keine Nachfrage danach gegeben habe.
Zur Arbeit des EFSF erklärte er, diese sei erfolgreicher als dies oft
dargestellt werde. So habe Irland nach der Hilfe des Rettungsschirms
wieder an den Kapitalmarkt gebracht werden können.
Mit den
Leitlinien sei keine direkte Bankenrekapitalisierung möglich, erklärte
die Bundesregierung weiter. Die diskutierten Hilfen für den spanischen
Bankenrettungsfonds FROB (Fondo de Reestructuración Ordenada Bancaria)
seien keine direkten Hilfsmaßnahmen für Banken, weil es sich bei dem
FROB um eine öffentliche Einrichtung handele. Zu den Leitlinien gehört
auch eine Bestimmung über die Dividendenpolitik. Danach kann der ESM
Dividenden an seine Mitgliedstaaten ausschütten: „Die Dividenden ergeben
sich aus möglichen Anlageerträgen sowie aus Gebühren der
Empfängerländer für die Gewährung von Finanzhilfen.“
Abgelehnt
wurden zwei Anträge der SPD-Fraktion. Die Sozialdemokaten hatten von der
Bundesregerung verlangt, in den ESM-Gremien sicherzustellen, „dass
Finanz- und Kreditinstitute unter keinen Umständen einen direkten Zugang
zum ESM oder einem ESM-Rekapitalisierungsdarlehen haben“. Außerdem
sollte die Bundesregierung sicherstellen, dass den Hilfen beantragende
Länder „strikte Bedingungen zur sozial gerechten Konsolidierung der
Staatsfinanzen gestellt werden“. Es müssten aber zugleich das
Wirtschaftswachstum gefördert sowie die Einnahmebasis insbesondere bei
Steuern für Wohlhabende, Kapitaleinkommen und Vermögensabgaben gesichert
werden. Soziale Sicherungssysteme dürften in ihrer Existenz nicht
bedroht werden.
Pressemitteilung Deutscher Bundestag, hib Nr. 428, vom 28.09.2012
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