Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler spricht sich für eine zügige Einbeziehung von E-Shishas und E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz aus.
Marlene Mortler erklärte, dass man die bestehende Gesetzeslücke im Jugendschutz mit Blick auf elektronische Nikotinprodukte schnellst möglich schließen müsse. Denn im Moment bezieht sich das Abgabe- und Rauchverbot für Kinder und Jugendliche im Jugendschutzgesetz nur auf Tabakwaren. Nach den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen im Jugendschutzgesetz könne man den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche und deren Konsum nicht verhindern.
Zwar ist es den Schulen im Moment möglich, über ihr Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum elektronischer Inhalationsprodukte zu erweitern; allerdings müsse man den Schulen hier den Rücken stärken und Heranwachsende auch jenseits des Schulhofes besser schützen.
Jugendliche inhalieren nach Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums mit den E-Produkten die atemwegreizende Grundsubstanz (Propylenglykol) sowie Aromastoffe; darunter Kontaktallergene wie Menthol und Vanillin. Zudem enthält der Dampf den Experten zufolge krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom.
Quelle: Drogenbauftragte der Bundesregierung
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