Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt macht darauf aufmerksam dass im hart umkämpften europäischen Glücksspielmarkt immer mehr Anbieter auf den deutschen Markt drängen, die über das Internet ohne die zwingend erforderliche deutsche Lizenz Plagiate der staatlichen Lotterien (wie bspw. LOTTO 6aus49 oder auch Eurojackpot) anbieten.
Durch die Art und Aufmachung solcher Internetseiten wird den Spielern suggeriert, dass sie an den bekannten Lotterien der staatlichen Veranstalter teilnehmen. In Wirklichkeit – dies steht oft im Kleingedruckten - erfolgt die Teilnahme an der eigenen privaten Lotterie des bspw. in England bzw. Gibraltar ansässigen und dort lizensierten Anbieters.
Die Gefahr dabei: wenn es sich um unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland handelt, wird der Abschluss dieser Spielverträge auch von der deutschen Rechtsordnung missbilligt (§§ 763, 134 BGB). Sollte dann ein Spieler etwas gewinnen, kann die Auszahlung durch den Veranstalter verweigert werden. Einen Anspruch auf den Gewinn wird ein Spielteilnehmer gerichtlich wohl nicht durchsetzten können.
Das sollten Spielteilnehmer wissen:
in Deutschland dürfen große Lotterien mit Millionengewinnen ausschließlich von den Landeslotteriegesellschaften sowie zugelassenen gewerblichen Spielvermittlern, die unter der Marke LOTTO bekannt sind bzw. als offizieller Partner von LOTTO lizensiert sind, veranstaltet und vertrieben werden. Eine Gewinnauszahlung ist nur unter diesen Umständen staatlich garantiert.
Tipp: informieren Sie sich vor einer Spielteilnahme daher genau, ob der Anbieter über eine entsprechende deutsche Lizenz verfügt (LOTTO oder offizieller Partner von LOTTO).
Quelle: vz Sachsen-Anhalt
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