Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, dürfen Mobilfunkanbieter von ihren Kunden kein Entgelt für das Versenden von Papierrechnungen verlangen. Es gehöre zu den Vertragspflichten des Anbieters, eine Rechnung in Papierform zu erstellen. Nur bei reinen Onlineangeboten gilt diese Regelung nicht.
Dies ist vor allem für ältere Verbraucher eine enorme Verbesserung; denn viele von ihnen haben oft keine Möglichkeit, online Rechnungen abzurufen und zu prüfen. Wie die Verbraucherzentrale weiter informiert könne Kunden, die bereits ihrem Telefonanbieter Gebühren bezahlt haben diese in voller Höhe rückwirkend bis zum 1. Januar 2012 zurückfordern. Quelle mit den weiteren rechtlichen Details: vz Bayern
Und hier ist der Direktlink für den kostenlosen Download des Musterbriefes von der Verbraucherzentrale Bayern (PDF, 15.5 KB): Musterbrief Rückforderung der Entgelte für Papierrechnungen
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