Der Deutsche Bundesrat hat am heutigen Tag (16.10.2015) einige Änderungen bezüglich der Flüchtlinge beschlossen:
So hat der Bundesrat u.a. einer gesetzlichen Umverteilung für Minderjährige, die ohne Begleitung nach Deutschland kommen, zugestimmt. Ziel des Gesetzes sei es, eine den besonderen Schutzbedürfnissen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Künftig werden die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach der neuen Rechtslage gleichmäßig in Deutschland verteilt. Bislang mussten Minderjährige in der Stadt bleiben, in der sie eingereist waren.
Dann wird noch das Alter, ab dem Verfahrenshandlungen wirksam vorgenommen werden können, von 16 auf 18 Jahre angehoben - dadurch bekommen 16- und 17-Jährige für das komplizierte Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und soll bereits am 1. November 2015 in Kraft treten.
Des weiteren stimmte der Deutsche Bundesrat auch einem "Asylpaket" zu. Ziel sei es hierbei, einerseits Asylregeln zu verschärfen, andererseits die Verfahren zu beschleunigen und den zügigen Bau von Unterkünften zu ermöglichen.
Die Integration soll ebenfalls beschleunigt werden, in dem z.B ein schnellerer Zugang zu Integrationskursen ermöglicht wird (dies gilt für Menschen, die langfristig in Deutschland bleiben dürfen).
Albanien, Kosovo und Montenegro gelten fortan als sichere Herkunftsländer.
Bargeldzahlungen (wie etwa das Taschengeld) sollen in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen ersetzt werden. Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, kann künftig schneller abgeschoben werden.
Quelle und weitere rechtliche Details bzw. die Links zum kostenlosen Download zu den hier sehr kurz dargestellen Änderungen bzw. dem "Asylpaket" (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz):
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