Banken dürfen für die Ausstellung einer Ersatz-Bankkarte kein Entgelt verlangen, wenn der Kunde den Verlust seiner Karte angezeigt hat.. Dies entschied der Bundesgerichtsof in einem Urteil.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank. Kunden der Bank sollten aufgrund einer Klausel 15 Euro zahlen, wenn die Ursache der Notwendigkeit für eine Ersatzkarte nicht im Verantwortungsbereich der Bank liegt. D.h: Nur wenn die Bank für den Austausch der Karte verantwortlich ist, sollte die Ersatzkarte kostenfrei sein.
Laut vzbv gibt es vergleichbare Klauseln mit Entgelten von meist 10 bis 20 Euro auch bei anderen Kreditinstituten. Quellen mit weiteren Details:
Beliebteste Artikel
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) macht darauf aufmerksam, dass es mit dem Frühlingsstart an der Zeit ist, wieder vermehrt an den UV-Sc...
-
Über Geld spricht man nicht? Doch! Vom 27. bis zum 31. Januar 2025 widmen sich die Verbraucherzentralen eine ganze Woche lang dem Thema Fin...
-
Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagneti...
-
Viele Kinderkekse werben mit gesund klingenden Aussagen wie „mit wertvollem Getreide" oder „natürlich und vegan". Diese Begriffe ...