Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilt, wurde das soziale Netzwerk Facebook zur Zahlung eines Ordnungsgelds von 100.000 Euro verurteilt. Grund dafür war, dass das Unternehmen seine umstrittene IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin nicht ausreichend geändert hatte.
Bei dieser IP-Lizenz-Klausel ging es darum, dass Nutzer dem Unternehmen bei der Zustimmung zu den AGB ein sehr weitreichendes Nutzungsrecht an ihren eigenen Inhalten geben. Wenn Nutzer auf oder in Zusammenhang mit Facebook Inhalte posten, die unter das Recht des geistigen Eigentums fallen (insbesondere Fotos und Videos) darf Facebook diese weltweit nutzen und sogar Unterlizenzen an Dritte erteilen. Quelle und mehr dazu hier: Pressemitteilung VZBV
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