Strom ist bekanntlich sehr teuer geworden - da neigen viele Verbraucher dazu, sich nach günstigen Stromanbietern umzusehen. Die Verbraucherzentral warnt allerdings vor Stromvertretern, die unangemeldet und uneingeladen plötzlich vor der Haustüre stehen. Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Die Haustürvertreter sind sehr geschickt darin, Menschen zu beeinflussen. Oftmals entsteht z. B. bei den Verbrauchern der Eindruck, die Vertreter kämen von den heimischen Stadtwerken" Bei diesen Verkaufsgesprächen kommt den Vertretern oft zugute, dass die Verbraucher nur ihren monatlichen Abschlag, nicht aber die tatsächlichen Kosten für eine Kilowattstunde kennen. Ludwig weiter: "Sinnvoll vergleichen kann man aber nur, wenn man die Preise für Grundgebühr und Kilowattstunde sowie den tatsächlichen Stromverbrauch kennt".
Falls ein Verbraucher sich zu einer Unterschrift hat überreden lassen, so steht ihm nach § 312 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nach § 312 BGB binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber dem neuen Versorger widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. Ludwig erklärt: "So kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass der Widerruf tatsächlich rechtzeitig erfolgt ist. Quelle und weitere Details: Wenn der Stromvertreter klingelt
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