Ausfahren auf der Standspur und Skaten auf dem Radweg - ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Es gibt Situationen im Straßenverkehr, in denen viele Verkehrsteilnehmer
nicht genau wissen, was richtig oder falsch ist. Auto- und
Motorradfahrer, aber auch Fußgänger oder Fahrradfahrer verhalten sich in
kniffligen Situationen dann falsch. Denn wer weiß Jahre nach dem
Führerscheinerwerb noch, ob man aus einem Stau über die Standspur
ausfahren darf. Deshalb
informiert der ADAC wie sich Verkehrsteilnehmer
in drei Alltagssituationen richtig verhalten.
Dürfen Radfahrer an der roten Ampel an wartenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren?
Nur die auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Kraftfahrzeuge dürfen von
Radfahrern vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholt
werden. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist: zwischen
den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter. Die
Fahrzeuge müssen tatsächlich zum Stillstand gekommen sein; langsam
rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.
Wo dürfen Inlineskater fahren?
Inlineskates und Rollschuhe sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO. Für
sie gelten deshalb die Vorschriften für den Fußgängerverkehr, so dass
der Gehweg zu benutzen ist. Dabei müssen sportliche Fahrer ihre
Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Ohne Gehweg müssen sie
außerorts am linken Fahrbahnrand skaten. Straßen oder Radwege dürfen nur
im Rahmen besonderer Veranstaltungen („Blade Night“) benutzt werden,
wenn die Polizei das ausdrücklich erlaubt.
Dürfen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn die Standspur zum Abfahren von der Autobahn benutzen?
Auf dem Seitenstreifen darf nur dann am Stau vorbei bis zur Ausfahrt
gefahren werden, wenn es von der Polizei angewiesen wird oder die Spur
explizit durch Verkehrszeichen freigegeben wurde. Wer den Seitenstreifen
zum schnelleren Vorankommen nutzt, muss mit 75 Euro Bußgeld und zwei
Punkten in Flens-burg rechnen.
Pressemitteilung ADAC
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