Gestern (01.07.2015) wurden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Deutschland erhöht. Nun gelten folgende Grenzen: der unpfändbare Grundbetrag beträgt 1 073,88 Euro (bisher: 1 045,04 Euro) monatlich.
Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: 393,30 Euro) für die erste und um jeweils weitere 225,17 Euro (bisher 219,12 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag bis zu einer Obergrenze ebenfalls ein bestimmter Anteil. Die genauen Beträge - auch für wöchentliche und tägliche Zahlweise von Arbeitseinkommen - ergeben sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 .
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