Entgegen Zeitungsberichten hat sich der Bundestag noch nicht mit der
Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen der Einbau eines
Unfalldatenspeichers in Neufahrzeugen vorgeschrieben werden soll.
Vielmehr wird in Brüssel darüber diskutiert, unter welchen formalen
Voraussetzungen ein solcher Recorder zugelassen werden könnte.
Angesichts der erheblichen Kosten für diese Blackbox hält der ADAC die
verbindliche Ausrüstung aller Neufahrzeugen für unverhältnismäßig.
Die bloße Anwesenheit eines Unfalldatenspeichers im Privatfahrzeug
bewirkt noch keine Verhaltensänderung im Straßenverkehr. Untersuchungen
in Fahrzeugflotten mit ständig wechselnden Fahrern können nicht
verallgemeinert und auf Privatfahrzeuge übertragen werden. Auch können
nur einige Informationen aufgezeichnet werden, die zum Teil schon heute
auf Steuergeräten des Airbags oder ABS gespeichert werden. Das
Missachten einer roten Ampel oder ein Spurwechsel können nicht erfasst
werden. Aber gerade diese Fragen sind in den etwa drei Prozent der
Unfälle mit unklarem Hergang offen.
Die Einführung eines zentralen Fahrzeugdatenspeichers könnte zudem
Begehrlichkeiten von Polizei und Ordnungsbehörden wecken, diese Daten
auch im Rahmen von Fahrzeugkontrollen auszuwerten und gegen den Fahrer
zu verwenden. Außerdem würde die verpflichtende Einführung des
Unfalldatenspeichers das Grundrecht, sich nicht selbst belasten zu
müssen, für die Autofahrer aufheben. Gleichwohl kann schon heute jeder
Fahrzeugbesitzer freiwillig solche Daten durch den Einbau einer Blackbox
speichern.
Pressemitteilung ADAC
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