Ab 1. August gilt für private Vertragsabschlüsse im Internet die so genannte Buttonlösung. Danach müssen Verbraucher vor dem Klick auf den Bestellbutton eindeutig erkennen können, ob es sich um ein kostenpflichtiges Produkt handelt. „Mit der Buttonlösung haben die Verbraucherzentralen EU-weit einen besseren Schutz der Verbraucher auf den Weg gebracht“, bilanziert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Noch in diesem Jahr werde die Umsetzung kontrolliert.
„Die vom Verbraucherzentrale Bundesverband europaweit auf den Weg
gebrachte Buttonlösung kann künftig Millionen Internetnutzer besser vor
Kostenfallen schützen und ist ein enormer Erfolg der Arbeit aller
Verbraucherzentralen“, unterstreicht Vorstand Gerd Billen anlässlich des
Inkrafttretens der neuen gesetzlichen Bestimmung am 1. August.
In den vergangenen Jahren beschwerten sich unzählige
Betroffene in Verbraucherberatungsstellen über Internetabzocke mit
angeblichen Gratisangeboten. Daraufhin ging der vzbv wegen
verschleierter Kostenhinweise rechtlich gegen 55 Unternehmen vor. Mit
der Buttonlösung müssen Unternehmen nun ihre Kunden unmittelbar vor
Absenden der Bestellung deutlich über das Produkt, den Gesamtpreis,
Versand- und Zusatzkosten sowie die Vertragslaufzeit informieren.
Außerdem hat der Anbieter seine Internetseite so zu
gestalten, dass der Verbraucher beim Bestellen die kostenpflichtige
Transaktion ausdrücklich bestätigt. Ein Bestellbutton muss mit einer
Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ eindeutig auf die
Kostenpflicht hinweisen. Im Streitfall liegt die Beweislast für eine
gesetzeskonforme Gestaltung der Internetseite und die tatsächliche
kostenpflichtige Bestellung beim Anbieter.
Eine Checkliste hilft
Verbrauchern bei der Kontrolle der wichtigsten Neuregelungen. Bei
bundesweiten Erhebungen der Verbraucherzentralen hatten sich angebliche
Gratis-Angebote im Internet und nachfolgende Inkassoforderungen als
erhebliches Verbraucherproblem erwiesen. Folgerichtig forcierte der vzbv
in den vergangenen Jahren die Rechtsdurchsetzung gegen Betreiber so genannter Abofallen.
Daraufhin änderten manche Unternehmen ihre Internetauftritte so
geringfügig, dass teilweise sogar mehrmals gegen dieselben Anbieter
vorgegangen werden musste.
Nun kann die Buttonlösung endlich Klarheit schaffen. Für die
gesetzliche Neuregelung hatte sich der vzbv in Berlin und Brüssel mit
Unterstützung der Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger engagiert. Wie Unternehmen die Chance zur
Vertrauensbildung nutzen, wird der vzbv in absehbarer Zeit prüfen.
Pressemitteilung vzbv
Weitere Berichte der vzbv zum Thema Abofallen finden Sie hier
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