Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und dem Unabhängigen
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) liegen Schreiben
von Geldinstituten vor, in denen deren Kunden aufgefordert werden,
weitreichende Einwilligungserklärungen zu unterzeichnen.
In den Anschreiben wird der Anschein erweckt, es gehe in erster Linie um
dringende Handlungsszenarien in Bezug auf vertragliche Fürsorge- und
Beratungspflichten und nicht um eine weitgehende Datenfreigabe. In den
fraglichen Passagen heißt es beispielsweise:
"…stellen Sie sich vor: Ihre Geldanlage oder Ihr Kredit bei uns ist
fällig und niemand sagt Ihnen Bescheid. Das geht nicht, oder?"
In der Einwilligungserklärung finden sich indessen Passagen wie:
"Einwilligung zu Anrufen der Bank für eigene und Produkte von aktuellen und zukünftigen Verbund- und Kooperationspartnern."
Die Irreführung des Verbrauchers liegt folglich in dem
Zusammenspiel zwischen dem Anschreiben, das ein konkretes Risiko bzw.
Vorteile für den Verbraucher aufzeigt, und der Einwilligungserklärung,
die offenkundig Werbezwecken dient. Wir empfehlen, sich diese
Datenweitergabeklauseln sorgsam durchzulesen, sich nicht zur
Unterzeichnung drängen zu lassen und gegebenenfalls Passagen zu
streichen. Bei Rückfragen können sich die Verbraucher gerne an unsere
Beratungsstellen wenden.
Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein, kritisiert das bekannt gewordene Vorgehen der
Banken: "Die Praxis dieser Kreditinstitute ist äußerst bedenklich, da
Einwilligungen nur mit einer klaren Information des Verbrauchers wirksam
sind. Einwilligungen in Telefonwerbung nehmen eine Sonderstellung ein,
da solche Anrufe einen besonders belästigenden Eingriff in die
Privatsphäre darstellen. Banken werden den Erwartungen ihrer Kunden nur
gerecht, wenn sie fair und transparent mit deren Daten umgehen. Das
Erschleichen einer Einwilligung, indem ein falscher Eindruck erweckt
wird, ist dagegen mit seriösen Geschäftspraktiken nicht vereinbar."
Pressemitteilung Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Montag, 20. August 2012
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