Wir berichteten über diesen Fall bereits hier . Nun haben sich die Parteien mit einem Vergleich geeinigt:
Pressemitteilung Landesarbeitsgericht Hamm:
Landesarbeitsgericht Hamm: "Armseliger Saftladen und arme Pfanne von Chef" - Äußerungen auf dem Facebook-Profil eines Mitarbeiters - Parteien haben einen Vergleich abgeschlossen
Vor der 5. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzende:
Kornelia Kania) wurde am 15.08.2012 ein Rechtsstreit verhandelt, in dem
es um abfällige Äußerungen gegenüber der Arbeitgeberin auf der
Facebook-Seite eines gekündigten Mitarbeiters ging. Insoweit wird auf
die Presseerklärung vom 13.08.2012 Bezug genommen.
Die
Parteien haben einen Vergleichsvorschlag, den das Gericht in der
mündlichen Verhandlung unterbreitet hatte, angenommen. Nach dem sich
herausstellte, dass der Mitarbeiter die beanstandeten Äußerungen schon
vor geraumer Zeit aus dem Internet gelöscht hatte, verständigten sich
die Parteien darauf, dass zukünftig herabwürdigende Äußerungen gegenüber
der Arbeitgeberin unterlassen werden.
Landesarbeitsgericht Hamm, 15.08.2012
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