Freitag, 23. Februar 2024

Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen

Heute, am Freitag dem 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag die kontrollierte Weitergabe von Cannabis zu Konsumzwecken beschlossen. 

Damit wird der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene erlaubt. 

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bleibt straffrei. Gleichzeitig gilt für Cannabis als auch Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.

Gleichzeitig werden mit dem Gesetz der Gesundheitsschutz, der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Prävention und Aufklärung gestärkt. 

Verboten ist der Konsum von Cannabis:

  • in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen
  • in/auf und in Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten
  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • in Anbauvereinigungen und in Sichtweite von Anbauvereinigungen (100 Meter)
Weitere Infos: ➝ Bundesministerium für Gesundheit / Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

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