Montag, 19. Februar 2024

Social Media: Vier von fünf Influencer verstoßen gegen Kennzeichnungspflicht

Nach europäischem Recht müssen kommerzielle Inhalte auch in den sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden. 

Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich hierzu an einer EU-weiten Untersuchung beteiligt. Ergebnis: Nur bei etwa 20 Prozent der untersuchten Influencer-Profile wurde Werbung konsequent als solche gekennzeichnet. 

Fast alle (97 Prozent) der untersuchten Influencer veröffentlichen regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund auf ihren Profilen. Doch nur etwa 20 Prozent von ihnen kennzeichnen diese konsequent als Werbung. 

Den geschäftlichen Zweck einer Handlung zu verheimlichen, gilt nach der Richtlinie ➝ 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken als Irreführung. Auch bei der verpflichtenden Angabe von Kontaktdaten gibt es Nachholbedarf: In 173 der überprüften Profile war kein ausreichendes Impressum vorhanden. 

Die festgestellten Verstöße werden nun juristisch weiterverfolgt.

Siehe auch: ➝ Gesetze im Internet / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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